Unser Angebot

Erstschulung Sicherheitsbeauftragter

 

Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten

 


In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten besteht gemäß § 22 SGB VII die gesetzliche Pflicht Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. 

 


Diese sind ehrenamtliche Mitarbeiter, die die Führungskräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Unfallverhütung und Verbesserung des Arbeitsschutzes unterstützen. 

Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen und auf deren Beseitigung hinzuwirken.

Die Anzahl der erforderlichen Sicherheitsbeauftragten hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Betriebsgröße, Gefährdungspotenzial und örtliche Gegebenheiten. 

 

Obwohl sie keine Weisungsbefugnis haben, sind sie eine wichtige Schnittstelle zwischen Belegschaft und Arbeitsschutzmanagement.

Unternehmen sollten die Schulung und regelmäßige Weiterbildung der Sicherheitsbeauftragten sicherstellen, um eine effektive Prävention und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

 


Starte noch heute mit Deiner Erstschulung zum Sicherheitsbeauftragten, komplett Online, bei freier Zeiteinteilung.



Hier klicken für Deine Erstschulung!

E-Mail
Anruf
Karte
Infos